Allgemeine Geschäftsbedingungen der RKBS Lüneburg GmbH

Stand: 1. September 2014 

§1 Vertragsgrundlagen

(1) RKBS Lüneburg GmbH ist und wird nicht Vertreter des Auftraggebers, es sei denn, dass dies ausdrücklich vorab schriftlich vereinbart wird.   (2) Es ist RKBS Lüneburg GmbH als Auftragnehmer freigestellt, einzelne Leistungen durch Vertragspartner ausführen zu lassen, die Verantwortlichkeit für die Leistungen der Unterauftragnehmer liegt dabei weiter bei RKBS Lüneburg GmbH. 

§ 2 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber oder ein von ihm benannter Vertreter ist Ansprechpartner und ist für sämtliche Entscheidungen im Rahmen der Zusammenarbeit verantwortlich.

(2) Der Auftraggeber wird alle zur Erledigung des Auftrages notwendigen Informationen und Dokumentationen, räumliche und personelle Ressourcen zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben sicher sowie versichert, dass keinerlei Urheberrechte und sonstige Rechte Dritter verletzt werden. 

§ 3 Auftragsergebnisse

(1) Alle im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Ergebnisse können für die betrieblichen Belange durch den Auftraggeber genutzt werden und gehen in dessen Eigentum über. Eine Offenlegung gegenüber Dritten, außer der Verwendung bei Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder wenn auf Grund eines Gesetzes hierzu eine Verpflichtung besteht, ist ausgeschlossen.

(2) Die Offenlegung gegenüber Dritten ist dem Auftraggeber nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch RKBS Lüneburg GmbH möglich. 

§ 4 Haftung

(1) RKBS Lüneburg GmbH haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(2) Schadensersatzansprüche sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend zu machen. Die Frist beginnt ab dem Tage, an dem der Schaden dem Anspruchsberechtigten bekannt geworden ist.

(3) Ein Schadensersatzanspruch verjährt spätestens zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.

(4) RKBS Lüneburg GmbH ist als Auftragnehmer von der Haftung für eventuelle Schäden und gegebenenfalls Folgeschäden bei Dritten freigestellt, wenn Offenlegungen der Ergebnisse durch den Auftragnehmer ohne vorherige schriftliche Vereinbarung erfolgen. 

§ 5 Vertraulichkeit

(1) RKBS Lüneburg GmbH und der Auftraggeber garantieren strengste Vertraulichkeit aller Vereinbarungen und Auftragsergebnisse.

Ausgenommen sind ausschließlich Vereinbarungen und/oder Ergebnisse, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen oder die bereits öffentlich bekannt sind.

(2) Es ist bekannt, dass die Übermittlung von Informationen und Daten auf elektronischem Wege hohe Risiken hinsichtlich unerwünschter Veröffentlichung birgt. Dies trifft insbesondere auf E-Mails zu, die unverschlüsselt versandt werden.

(3) Verpflichtungen aus Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Auftragsdauer fort. 

§ 6 Datenschutz

(1) RKBS Lüneburg GmbH ist berechtigt, Informationen im Rahmen von Aufträgen nach geltendem Recht zu erheben, zu speichern und auszuwerten. Eventuelle Unterauftragnehmer von RKBS Lüneburg GmbH sind ebenfalls an diese Verpflichtung strikt gebunden.

(2) Der Auftraggeber garantiert die Rechtmäßigkeit der zur Verfügung gestellten Daten. 

§ 7 Vergütung

(1) Die Vergütung und der Auslagenersatz werden zwischen RKBS Lüneburg GmbH und dem Auftraggeber in einem Dienstleistungsvertrag oder in einer separaten Vergütungsvereinbarung schriftlich bei Auftragserteilung vereinbart.

(2) Zahlungen der vereinbarten Vergütung und Auslagenersatz sind 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zur rechtzeitigen Zahlung ist der Eingang auf dem Bankkonto der RKBS Lüneburg GmbH relevant. 

§ 8 Vertragsdauer

(1) Vereinbarungen zwischen RKBS Lüneburg GmbH und dem Auftraggeber beginnen mit Abschluss einer Auftragsvereinbarung und enden mit dem Abschluss der Leistungen, spätestens mit einem eventuell in einem Dienstleistungsvertrag oder der Auftragsvereinbarung festgelegten Datum.

(2) Die fristlose Kündigung einer Auftragsvereinbarung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verstoß gegen geltendes Recht, ist jederzeit möglich. 

§ 9 Anwendbares Recht

(1) RKBS Lüneburg GmbH erbringt alle Leistungen ausschließlich nach deutschem Recht. Auf alle Verpflichtungen gegenseitiger Art findet grundsätzlich nur deutsches Recht Anwendung. 

§ 10 Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand ist, falls in der Auftragsvereinbarung hierzu nichts anderes geregelt ist, Lüneburg. 

§ 11 Sonstiges

(1) Alle im Zusammenhang mit Aufträgen erhobenen Daten und Unterlagen, sowie der Schriftverkehr werden von RKBS Lüneburg GmbH 10 Jahre ab Auftragsende im Original und/ oder in digitalisierter Form aufbewahrt. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber werden die Daten und Unterlagen, sowie der Schriftverkehr an diesen herausgegeben. In diesem Fall ist der Auftraggeber für die Aufbewahrung, ebenfalls für 10 Jahre ab Auftragsende, verantwortlich. Über die Herausgabe der Unterlagen erteilt der Auftragnehmer der RKBS Lüneburg GmbH eine Quittung.

(2) Alle Vereinbarungen werden stets schriftlich abgeschlossen, mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Auftragsvereinbarungen oder anderer weiterer Vereinbarungen teilweise oder vollständig unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sollen durch Regelungen ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am Nächsten kommen.

(4) Der Auftraggeber erklärt sich bei Auftragserteilung bereit, der RKBS Lüneburg GmbH als Referenz zur Verfügung zu stehen. Er erteilt ausdrücklich der RKBS Lüneburg GmbH seine Zustimmung, dass dieser den Unternehmensnamen und das Unternehmens-Logo des Auftragnehmers, auch als Bilddarstellung, als Referenz für eigene Zwecke nutzen darf. Ein Hinweis auf die Art und den Umfang des Auftrages sowie der Ergebnisse ist bei der Nutzung durch die RKBS Lüneburg GmbH selbstverständlich ausgeschlossen.